Umweltamt

Landschaftsplanung

Landschaftspläne konkretisieren die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen für wildlebende Pflanzen und Tiere und zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (sauberes Wasser, frische Luft, gesunde Ernährung) auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Der Geltungsbereich der Landschaftspläne erstreckt sich im Wesentlichen auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes.

Der Rat der Stadt Dortmund hat den Landschaftsplan Dortmund am 18.06.2020 als Satzung beschlossen. Nach Prüfung durch die höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg wurde der Landschaftsplan am 06.11.2020 im Amtsblatt der Stadt Dortmund bekannt gemacht. Damit ist der Landschaftsplan Dortmund rechtskräftig und löst die drei bisherigen Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und –Süd ab.

Dortmund ist Gründungsmitglied der Kommunen für Biologische Vielfalt e. V. Der Erhalt der Biodiversität ist der Stadt Dortmund ein großes Anliegen. Der Landschaftsplan enthält daher u. a. viele Maßnahmen zum Schutz der heimischen Tiere und Pflanzen. Dabei wird verstärkt auf den Erhalt und die Pflege vorhandener Strukturen gesetzt (z. B. Kleingewässer, Streuobstwiesen, Grünlandextensivierung).

Auch Klimaschutzaspekte wie die Beibehaltung von Frischluftschneisen für den innerstädtischen Bereich und die Speicherung von CO2 in Wäldern und im Grünland werden durch Maßnahmen und die Festsetzung von Schutzgebieten sichergestellt.

Der Landschaftsplan besteht aus der Festsetzungskarte, der Entwicklungskarte, zwei Grundlagenkarten, den textlichen Darstellungen und Festsetzungen (Band I) sowie dem Umweltbericht (Band II). Die Festsetzungskarte sowie die textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes sind verbindlich.

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Hinweis
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Die Neuaufstellung des Landschaftsplans Dortmund wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu 80 Prozent der entstandenen Planungskosten finanziell gefördert.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Umwelt- und Landschaftsplanung

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